Der Vollzug kriminalrechtlicher Massregeln der Besserung und Sicherung (Massregelvollzug) in der Forensischen Psychiatrie wurde in den 80er Jahren umfassend verrechtlicht. Der Gesetzgeber in NW raumte den Einrichtungen bei der Gewahrung von Vollzugslockerungen einen weiten Entscheidungsspielraum ein. In der vorliegenden empirischen Untersuchung wird die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben in einer Massregelvollzugseinrichtung analysiert, die eine relativ extensive Lockerungspraxis aufweist. Es zeigt sich, dass die Entscheidungstrager mit den Befugnissen sorgfaltig und verantwortlich umgehen konnen, ohne dass es zu einer unvertretbaren Gefahrdung der Allgemeinheit kommt. Eine Analyse der Beurteilungskriterien belegt jedoch die Unmoglichkeit einer validen Prognose im Einzelfall; hieraus ergeben sich Probleme fur die Freiheits- und Rechtsschutzinteressen der untergebrachten Patienten."