In seinem zweibändigen Lehrbuch "Erbrecht" behandelt Karlheinz Muscheler das gesamte Gebiet des Erbrechts in wissenschaftlich vertiefter und zugleich praxisbezogener Weise. Die am 1.1.2010 in Kraft getretene Erbrechtsreform, die am 1.9.2009 in Kraft getretene Reform des erbrechtlichen Verfahrens (FamFG) und die Reform der Erbschaftsteuer zum 1.1.2009 wurden in vollem Umfang berücksichtigt. Das Erbrecht wird in den nächsten Jahren immer wichtiger, da jetzt das in der Nachkriegszeit aufgebaute Vermögen in die nächste Generation gelangt. Nicht zuletzt bei den Unternehmen stellen sich entsprechende Nachfolgeprobleme.Im vorliegenden Lehrbuch wird, in dieser Form und diesem Umfang zum ersten Mal, den einzelnen Materien, also gewissermaßen dem Besonderen Teil, ein Allgemeiner Teil des Erbrechts vorangestellt. Dessen Hauptteil bilden die aus den besonderen Materien abgeleiteten und umgekehrt deren Beurteilung leitenden "Prinzipien des Erbrechts". Mit diesem Vorgehen versucht der Autor eine nicht nur durch Begriffe, sondern durch wertbezogene Prinzipien begründete Einheit des Stoffes, also letztlich seinen Systemcharakter, zu gewährleisten. Im Besonderen Teil des Werkes wurde großes Gewicht darauf gelegt, einzelne Fragen, die für das Gesamtsystem von repräsentativer Bedeutung sind, in die Tiefe hinein und in Auseinandersetzung mit anderen Ansichten zu verfolgen. Nur so konnte die Systemrelevanz der einzelnen Frage, also ihre Verbindung mit scheinbar weit entfernt liegenden anderen Fragen, zum Vorschein kommen. Wissenschaftlichkeit, Praxisbezogenheit, Aktualität und Praxisrelevanz des Werkes werden ergänzt durch eine sozialphilosophische Fundierung von Erbrecht als solchem.