Die Verwender von Allgemeinen Geschaftsbedingungen bedienen sich in der Praxis haufig der Statuierung von Ausschlussfristen, die nach ihrem fruchtlosen Fristablauf zum Erloschen der von ihnen erfassten Rechte fuhren. Die hierdurch begrundete Gefahr fur den Vertragspartner, seine wohlbegrundeten Rechte zu verlieren, stellt sich insbesondere dann als unzumutbare Benachteiligung dar, wenn die Frist besonders kurz bemessen und die Vornahme der fristwahrenden Handlung aus Grunden hoherer Gewalt tatsachlich unmoglich war. Die Arbeit untersucht, inwiefern fur diesen Fall auf die Verjahrungsvorschriften uber die Hemmung und die Unterbrechung der Frist rekurriert werden kann. Dabei wird zugleich der Prufungsmassstab fur die Inhaltskontrolle vertraglicher Ausschlussfristen zu verdeutlichen versucht. Ergebnis der Arbeit ist, dass eine Unterbrechung von Ausschlussfristen ausscheidet, wahrend die Hemmbarkeit vertraglicher Ausschlussfristen fur den Regelfall rechtlich zulassig und nur ausnahmsweise abzulehnen ist."