Amtstraegerbestechung - Unrechtsgehalt Und Grenzen Der §§ 331 Ff. Stgb
Das deutsche Strafgesetzbuch behandelt Amtstragerbestechung in einer sehr ausdifferenzierten Weise. Die 331 ff. StGB unterscheiden zwischen Bestechlichkeit ( 332 StGB) und Vorteilsannahme ( 331 StGB) sowie zwischen Bestechung ( 334 StGB) und Vorteilsgewahrung ( 333 StGB). Mit dieser Arbeit soll untersucht werden, inwieweit diese Verwirklichungsformen durch einen gemeinsamen Unrechtskern verbunden sind und wie genau sie sich voneinander abgrenzen. Als Unrechtskern wird sich dabei die Preisgabe von Staatsgewalt herausstellen. Auf dieser Grundlage werden die massgebenden Auslegungsregeln nach einem praktischen Anspruch formuliert und das gefundene Verstandnis der 331 ff. StGB auf vom Bundesgerichtshof entschiedene Fallgruppen angewandt.