§ 237 Stgb - Das Verbot Der Zwangsheirat
Die Zwangsheirat stellt einen gravierenden Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen dar. Seit einigen Jahren versucht der Gesetzgeber deshalb mit einer ausdrucklichen Erwahnung der unter Zwang geschlossenen Ehe im Gesetzestext, diesem Phanomen auch verstarkt mit den Mitteln des Rechts zu begegnen. Im Bereich des Strafrechts ist de lege lata 237 StGB die insoweit massgebliche Verbotsnorm. Aber ist insbesondere das Strafrecht ein geeignetes Mittel zur Bekampfung der Zwangsheirat? Diese Untersuchung beschaftigt sich mit der Frage, ob und inwieweit es mithilfe des Strafrechts gelingen kann, an phanomenologische Besonderheiten anzuknupfen und auf diese Weise im Rahmen eines ganzheitlichen Schutzauftrages einen effektiven Beitrag zur Bekampfung der Zwangsheirat zu leisten. Vor diesem Hintergrund liess sich ein neuer Gesetzesvorschlag entwickeln.
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