Am 30. Juli 2011 ist das "Gesetz zur Foerderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Stadten und Gemeinden" (BGBl. I S. 1509) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, zugunsten des Klimaschutzes den Handlungsspielraum der Gemeinden zu erweitern und die Planungspraxis zu unterstutzen. Gewahrleistet werden soll die Zielerreichung insbesondere durch spezifisch am Klimaschutz sowie der Anpassung an die Folgen des Klimawandels ausgerichtete Neuregelungen und Klarstellungen. In diesem Buch sind die bei der wissenschaftlichen Fachtagung an der Technischen Universitat Berlin unter der UEberschrift "Klimagerechte Stadtentwicklung - die neuen Regelungen der BauGB-Novelle 2011" am 19. und 20. September 2011 gehaltenen Vortrage enthalten. Sie dienen der Planungspraxis als eine erste zusammenfassende Darstellung der Anforderungen der Klimaschutz-Novelle 2011 und sollen dazu beitragen, den fachlichen und rechtlichen Rahmen von Klimaschutz und Klimawandel im Stadtebaurecht deutlich zu machen.