Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) hat sich als Instrument der stadtebaulichen Planung in den letzten nahezu funfzig Jahren gut bewahrt. Bei im Grunde genommen fast jeder stadtebaulichen Planung wird auf sie zuruckgegriffen, wenn es um die Bestimmung der Art und des Masses der baulichen Nutzung, der Bauweise und der uberbaubaren Grundstucksflachen geht. Die BauNVO birgt aber auch Probleme in sich. Sie halt ein kompliziertes Regelungsgeflecht vor, das je weitgehender die Gemeinden davon Gebrauch machen, umso komplexer und anfalliger wird. Die BauNVO wurde schliesslich letztmals vor zwanzig Jahren novelliert. Stadtebauliche Zielsetzungen haben sich seither geandert. Der Nachhaltigkeitsgrundsatz hat Eingang in das Stadtebaurecht gefunden, Klimaschutz und Energieeinsparung stellen aktuelle Anforderungen an die BauNVO ebenso wie das neue stadtebauliche Leitbild der Innenentwicklung. Inwieweit die BauNVO diesen und anderen neueren stadtebaulichen Fragestellungen noch Rechnung tragen kann, wird in den Beitragen dieses Bandes behandelt, der die wissenschaftliche Fachtagung "Aktuelle Fach- und Rechtsprobleme der Baunutzungsverordnung" vom 15. und 16.09.2008 an der Technischen Universitat Berlin dokumentiert.