Die gewerberechtlichen Entgeltvorschriften entstammen der Mitte des 19. Jahrhunderts - einer Zeit, in der es an einem Arbeitsrecht im heutigen Sinne fehlte. Sie schufen zum Schutz der Arbeitnehmer ein weitgehendes Verbot verschiedener Formen der Lohnzahlung sowie des Abschlusses zusatzlicher Vertrage. Diese Verbote kollidieren - bei strenger Auslegung - mit modernem Arbeitsrecht. Ziel der Arbeit ist es, die zwischenzeitlich veralteten Vorschriften vor allem unter Berucksichtigung ihres Schutzzwecks in das moderne Arbeitsrecht zu ubertragen. Dabei werden Kriterien herausgearbeitet, welche auch heute noch bei der Vereinbarung moderner Entlohnungsformen zu beachten sind bzw. bei den inzwischen neben den Arbeitsvertrag getretenen Rechtsbeziehungen Berucksichtigung finden mussen. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass das moderne Arbeitsrecht jedenfalls weitgehend mit den 115ff GewO in Einklang zu bringen ist.