Schutz Kindlicher Zeugen Im Strafverfahren Durch Audiovisuelle Medien - Ein Beitrag Zur Videographie Von Vernehmungen
In der BRD wurde der Schutz kindlicher Opfer bzw. Zeugen im Strafverfahren durch -Videographie von Vernehmungen- bis Anfang der 90er Jahre kaum thematisiert. Es wurde nicht erkannt, dass kindliche Zeugen mit Hilfe moderner Medien vor den potentiellen Belastungen des Strafverfahrens optimal und effektiv geschutzt werden konnen. Audiovisuelle Medien sind nicht nur geeignet, die Qualitat der kindlichen Zeugenaussagen erheblich zu steigern, sondern auch den betroffenen Kindern, die dies wunschen, ein erneutes Auftreten im Gerichtssaal zu ersparen. Die Videotechnik ist mit den bestehenden strafprozessualen Bestimmungen vereinbar. Videokonserven ermoglichen ausserdem ein grundsatzliches Fernbleiben des Kindes von der Hauptverhandlung ohne Preisgabe der rechtsstaatlichen Strukturen des Strafverfahrens."