Informationsquellen Im Einstellungsverfahren in Der Privatwirtschaft
Einer jeden Einstellung eines neuen Mitarbeiters geht die Erhebung der Bewerberdaten voran. Schon im Jahre 1957 stellte das Bundesarbeitsgericht fest, dass das Informationsinteresse des Arbeitgebers mit dem Allgemeinen Personlichkeitsrecht des Bewerbers kollidiert. Seitdem ist streitig, welche Daten der Arbeitgeber erheben und welcher Informationsquellen er sich hierzu bedienen darf. In dieser Arbeit werden die rechtlichen Grenzen des vorvertraglichen Informationsaustausches de lege lata und de lege ferenda systematisch abgehandelt. Erortert werden Vorstellungsgesprache, Personalfragebogen, Einstellungsuntersuchungen, graphologische Gutachten, psychologische Tests, Assessment-Center, Genomanalysen, Sicherheitsuberprufungen, Auskunfte der Gauck-Behorde und der Informationsaustausch unterschiedlicher Arbeitgeber."