Die Unabhangigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds stellt eine Voraussetzung fur eine am Interesse der Gesellschaft ausgerichtete UEberwachung des Vorstands dar. Allerdings bergen Interessenkonflikte, deren Ursprung verschiedener Art sein kann, die Gefahr in sich, dass sich das Aufsichtsratsmitglied bei seiner Amtsausubung von unternehmensfremden Zielen leiten lasst. Die Effektivitat der UEberwachungstatigkeit kann infrage gestellt sein, wenn keine hinreichende Distanz zwischen den Kontrolleuren und den zu Kontrollierenden gegeben ist, die Aufsichtsratsmitglieder demnach persoenlich nicht unabhangig vom Vorstand sind. Aufgrund der Tatsache, dass die Diskussion uber die Unabhangigkeit der Directors traditionell einen Schwerpunkt der US-amerikanischen Corporate Governance-Debatte bildet und dementsprechend weit fortgeschritten ist, lohnt sich in diesem Zusammenhang ein Blick uber den Atlantik.