Unternehmensumwandlungen werden haufig von einer Anpassung des Personalbestands an die Bedurfnisse der beteiligten Unternehmen begleitet. Der Frage des Bestandsschutzes von Arbeitsverhaltnissen kann daher zentrale Bedeutung bei einer Umwandlung von Unternehmen zukommen. Mit den 322 Abs. 2, 323 und 324 enthalt das Umwandlungsgesetz Regelungen, die dem Bestandsschutz von Arbeitsverhaltnissen dienen. Gegenstand der Arbeit ist die Reichweite dieser Regelungen. Zunachst wird eine Einordnung von Verschmelzung und Spaltung als Falle des Betriebsubergangs nach 613a BGB vorgenommen und eroertert, ob Arbeitsverhaltnisse auch umwandlungsrechtlich oder durch Zuordnung in einem Interessenausgleich ubertragen werden koennen. Sodann wird die Zulassigkeit von Sanierungskundigungen und die Fortgeltung kundigungsrechtlicher Regelungen in Kollektivvereinbarungen untersucht. Schliesslich wird diskutiert, in welchem Umfang 323 Abs. 1 UmwG die kundigungsrechtliche Stellung von Arbeitnehmern sichert und welche Besonderheiten 322 Abs. 2 UmwG bei der gemeinsamen Fuhrung eines Betriebes vorsieht.