Die Sondernutzung Oeffentlicher Straßen
Die offentlichen Strassen, vor allem die Fussgangerbereiche der Stadte und Gemeinden, werden nicht nur vom Verkehr, sondern auch als Handelsplatz, Werbetrager oder politisches und kunstlerisches Forum beansprucht. Der Autor unternimmt es, die Regeln zu finden, nach denen die offentlichen Strassen und Platze fur derartige Sondernutzungen freizugeben sind. Seine Untersuchung stellt die Lehre von der Sondernutzung auf eine von der herrschenden Meinung weit abweichende Grundlage. Denn nach seiner Auffassung hat es der Strassengesetzgeber ganz bewusst in das freie Ermessen der Gemeinden gestellt, ob und in welchem Ausmass sie ihre Strassen zur Benutzung uber den Verkehrsverbrauch hinaus freigeben wollen. Der Autor bricht damit eine Lanze fur das kommunale Selbstverwaltungsrecht."