Kant nimmt in der Einleitung zur Metaphysik der Sitten eine Einteilung in innere und äußere Gesetzgebung vor. Beide leitet er aus demselben in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten formulierten kategorischen Imperativ ab, und fügt Letzterem weitere Elemente einer Grundanthropologie hinzu, die das Material für die einzelnen Teile der Rechts- und Tugendlehre darstellen.
Die Zusammenhänge zwischen Rechts- und Tugendlehre sind aber komplexer als die Einteilung in äußere und innere Gesetzgebung es nahelegt. Sie teilen etwa dieselben Anwendungsmethoden und Metaphern, und bei einer näheren Untersuchung der einzelnen Teile erweist sich diese Einteilung als entweder problematisch oder unscharf.
In der Textinterpretation der einzelnen Beiträge kommen die genannten Zusammenhänge und Beziehungen zum Vorschein – insbesondere weil ein Teil der Autoren dieses Bandes zum Kommentar beider Werken beiträgt. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Textinterpretationen liegt bei der kritischen Untersuchung des Ertrags dieser Werke für die entsprechenden heutigen Debatten und die Auseinandersetzung mit heutigen im weiten Sinne „Kantischen“ Positionen.