Die Rechtliche Gestaltung Der Außenbeziehungen Der Europaeischen Gemeinschaft Am Beispiel Der Mittelmeerpolitik Und Der Sonderbe
Die Europaische Gemeinschaft pflegt seit jeher enge Beziehungen zu den Staaten im sudlichen und oestlichen Mittelmeerraum. Dabei nahmen die Beziehungen zu Israel schon immer eine Sonderrolle ein, die schliesslich im Jahr 1994 zur Verleihung eines "privilegierten Status" durch die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten fuhrte. Am Beispiel der Mittelmeerpolitik wird dargestellt, wie die Gemeinschaft ihre Beziehungen zu Drittstaaten in rechtlicher und tatsachlicher Hinsicht gestaltet. Dabei zeigt sich, dass die Assoziierungskompetenz nach Art. 310 EG die wichtigste Aussenkompetenz der Gemeinschaft geworden ist. Da die Ausgestaltung des privilegierten Status Israels nicht naher geregelt ist, wird in einem zweiten Schritt untersucht, wie dieser Status verwirklicht werden kann.