Die Haftung wegen Verstößen gegen das europäische Kartellrecht ist Gegenstand lebhafter rechtspolitischer Auseinandersetzung. Die Kommission attestiert den Mitgliedstaaten auf diesem Rechtsgebiet einen Zustand der "totalen Unterentwicklung". Dieses Verdikt steht in auffälligem Gegensatz zu der derzeit in Deutschland, aber auch in anderen europäischen Staaten zu beobachtenden Entwicklung.Gero Meeßen, als Referent der Grundsatzabteilung des Bundeskartellamts intensiv mit der Diskussion auf europäischer Ebene befasst, untersucht die Grundlagen, Voraussetzungen und Rechtsfolgen des kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs in Deutschland, England und Frankreich und überprüft diese an den Vorgaben des europäischen Primärrechts. Vor dem Hintergrund der Untersuchungsergebnisse beleuchtet der Autor die weitreichenden Forderungen der Generaldirektion Wettbewerb nach einer Umgestaltung des Kartelldeliktsrechts und der Mittel seiner prozessualen Durchsetzung.