Wann ist die Auslegung eines verbindlichen Rechtstextes zulässig? Im angelsächsischen und französischen Rechtskreis pflegt man diese Frage bis heute unter Stichworten wie Sens clair- oder Acte clair-doctrine zu erörtern. Danach verbietet sich die Auslegung, wenn ein Rechtstext klar und eindeutig formuliert ist. Die Sens clair-doctrine beruht auf dem Gedanken, daß ein Text nur dann der Auslegung bedürftig sei, wenn er dunkel, zweifelhaft oder unklar sei. Im deutschsprachigen Rechtskreis herrscht dagegen die Ansicht, daß im Grundsatz auch eindeutig formulierte Rechtstexte auslegungsfähig seien. Diese Auffassung pflegt man auf die Wende zur modernen Hermeneutik zurückzuführen, die in den Rechtswissenschaften durch Friedrich Carl von Savigny vollzogen wurde. Im Gegensatz zur vorkritischen Hermeneutik beruht die moderne Hermeneutik auf der Prämisse, daß nicht das Verstehen, sondern das Mißverstehen die Regel ist. Deshalb bedürfen auch scheinbar klare oder eindeutige Texte der Auslegung.Stephan Meder skizziert die Entwicklung der hermeneutischen Theorie bei Savigny vor dem Hintergrund von dessen Verbindungen mit anderen Protagonisten der modernen Hermeneutik wie z.B. Friedrich Schleiermacher oder August Boeckh. Dabei zeigt sich, daß wesentliche Elemente des Bildes, das aktuelle Methodenlehren von Savignys Analyse des Interpretationsgeschehens zeichnen, einer Korrektur bedürfen.