Mary-Rose McGuire befasst sich mit der Verjährungsproblematik, die sich bei zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem Bezug in Folge der Rechtshängigkeitssperre des Art. 27 EuGVVO bzw. Art. 21 LGVÜ ergeben kann. Die Untersuchung der Rechtshängigkeitsregel zeigt, dass das Europäische Prozessrecht Parallelverfahren vor Gerichten mehrerer Mitgliedstaaten grundsätzlich ausschließt, ohne für den Fall Vorsorge zu treffen, dass das allein zulässige Erstverfahren das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers nicht erfüllt. Wird in Folge ein sukzessives Verfahren in einem anderen Mitgliedstaat erforderlich, so erlangt die Frage, ob das fehlgeschlagene Erstverfahren zumindest die Verjährung unterbrochen hat, überragende Bedeutung.Ein Vergleich der verjährungsrechtlichen Regelungen des deutschen, englischen, österreichischen und schweizerischen Rechts zeigt, dass diese Frage höchst unterschiedlich beantwortet wird. Daraus entsteht an der Schnittstelle zwischen Europäischem Prozessrecht und nationalem Recht ein Rechtsschutzdefizit, das unmittelbare Folge des Zusammenspiels zwischen der Europäischen Rechtshängigkeitssperre und dem Europäischen Anerkennungsrecht ist, und entsprechend auch auf dieser Ebene einer Lösung zugeführt werden muss. Die Autorin untersucht die Lösungsmodelle, die die vier untersuchten nationalen Rechtsordnungen für vergleichbare innerstaatliche Konstellationen aufweisen, und erarbeitet auf dieser Grundlage abschließend einen Vorschlag für eine Regelung im Rahmen des Europäischen Prozessrechts.