Die gegenwartigen okonomischen Beziehungen im internationalen Bereich sind durch drei Problempunkte gekennzeichnet: durch die Benachteiligung der Entwick- lungslander auf dem Gebiet des Welthandels; durch die weltweiten Aktivitaten mul- tinationaler Konzerne mit der Folge einer zunehmenden Abhangigkeit der Entwick- lungslander; und durch die Verlagerung von Produktionsstatten aus Industrienatio- nen in sogenannte Billiglohnlander im Rahmen einer "internationalen Arbeitstei- lung". Wahrend von den beiden ersten Problembereichen vornehmlich Entwick- lungslander betroffen sind, wirkt sich die "internationale Arbeitsteilung" auch stark auf die Arbeitnehmer in den Industrienationen aus. Die Vorschlage zur Losung die- ser Problemfelder differieren sehr stark nach den jeweiligen Interessenstandpunk- ten, wobei auch die Welthandelskonferenz der UNCTAD in Manila 1979 die Interes- sengegensatze zwischen den Industrienationen und den Entwicklungslandern nicht hat iiberbriicken konnen. Diese Interessengegensatze werden zwar entscheidend durch okonomische Fak- toren bestimmt. Allerdings hat das Volkerrecht iiber Epochen hinweg die rechtli- chen Rahmenbedingungen geschaffen, innerhalb deren sich der internationale Han- del und Kapitaltransfers reibungslos zugunsten der Industrielander vollziehen konnten. Erst das Anwachsen der Entwicklungslander in den internationalen Organi- sationen im Zusammenhang mit dem Zerfall des Kolonialsystem nach dem 2. Welt- krieg hat diesen volkerrechtlichen Rahmen grundlegend in Frage gestellt. Die For- de rung nach einer "Neuen Weltwirtschaftsordnung", die in mehreren UN-Deklara- tionen bereits Konturen angenommen hat, enthalt die handels- und wirtschaftspoli- tischen Konzeptionen der Entwicklungslander, die mit Traditionen des Volker- rechts- etwa in der Frage des Eigentumsschutzes radikal brechen.