Die Wahl des Titels fiir diesen Sammelband ist sowohl deskriptiv als auch normativ motiviert. Zum einen basiert sie auf der Be- obachtung, daB das Umweltrecht im Zeichen der sich verscharfen- den okologischen Krise in einem lebhaften EntwicklungsprozeB begriffen ist. Und zum anderen manifestiert sie die - nicht zu- letzt in den hier vorgelegten Arbeiten bezeugte - Bemiihung des Verfassers, diesen WandlungsprozeB rechtspolitisch mitzu- gestalten. Es ist dies eine Bemiihung, die umso dringlicher erscheint, als die okologische Aufklarung zwar in einem standigen Fortschrei- ten begriffen ist, gerade bei der rechtlich-politischen Umsetzung in Entscheidungen von gesamtgesellschaftlicher Relevanz jedoch stets aufs neue im Sog der - von einer offenbar unausrottbaren Wachstumseuphorie gepragten - okonomischen Reaktion ver- schleiert und verfalscht zu werden droht. Zu verhindern, daB die allenthalben aufkeimenden umweltpolitischen Impulse in eine bloBe "Politik des peripheren Eingriffs" (Doran/Hinz/Mayer- Tasch) miinden, bedarf es konzentrierter Anstrengungen auf allen Ebenen staatlicher Ordnungs- und Verteilungspolitik. Wie die Erfahrung lehrt, kommt dabei der administrativen und judikativen Rechtsanwendung entscheidende Bedeutung zu. Die bemiihtesten Gesetze bleiben Makulatur, wenn das Informa- tionsniveau und das VerantwortungsbewuBtsein der Rechtsan- wender sie nicht mit Leben erfiillt. 1m BewuBtseindieses Dilem- mas mochte ich dieses Biichlein dem (mehr oder weniger) "unbe- kannten Verwaltungsrichter" widmen, dem in dem schicksal- haften Fuchs- und Has-Spiel von okologischer Info ation und okonomischer Reaktion, dessen Zeugen wir allenthalben werden, eine Schliisselrolle zukommt. Seine sozusagen institutionelle Integritat wird gerade im Bereich des Umweltrechtes haufig zur letzten Hoffnung fur eine verantwortungsvolle Rechtsverwirk- lichung.