Die Kapitalflussrechnung gehoert in vielen Landern zum Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses boersennotierter Unternehmen. Die rechtliche Verpflichtung zur regelmassigen Offenlegung einer Kapitalflussrechnung ist in Deutschland erst durch das KonTraG fur boersennotierte Mutterunternehmen eingefuhrt worden. Die Stellungnahme SG/HFA 1/1995 sollte deshalb zu einer einheitlichen Ausgestaltung der fakultativ offengelegten Kapitalflussrechnungen und zu einer Angleichung an die internationale Praxis beitragen. Die Bestandsaufnahme der von den 100 groessten boersennotierten Industrie- und Handelsunternehmen fur die Geschaftsjahre 1995 und 1997 publizierten Kapitalflussrechnungen zeigt den Erfolg dieser Empfehlung. In einem zweiten Schritt wird uberpruft, ob die veroeffentlichten Kapitalflussrechnungen Informationen enthalten, die dem "traditionelle" Jahresabschluss nicht unmittelbar entnommen werden koennen. Der letzte Komplex dieser Arbeit beschaftigt sich mit der Bewertungsrelevanz der in den offengelegten Kapitalflussrechnungen enthaltenen Informationen.