Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen
Die Fremdfinanzierung von Gesellschaften mit beschrankter Haftung durch ihre eigenen Gesellschafter bereitet schon seit Jahrzehnten erhebliche Abgrenzungsprobleme. Gesellschafterdarlehen, die in der Krise der Gesellschaft gewahrt worden sind, ersetzen die Hingabe von haftendem Eigenkapital und sind als nachrangige Forderungen zu behandeln. Als Krisenmerkmale kommen dabei die Zahlungsunfahigkeit, die UEberschuldung und nunmehr auch die Kreditunwurdigkeit in Betracht.
Vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung in diesem Rechtsgebiet zeigt der Autor auf, dass das aus heutiger Sicht zentrale Abgrenzungskriterium der Kreditunwurdigkeit mit erheblichen Problemen und Unwagbarkeiten behaftet ist und die Abgrenzung von eigenkapitalersetzenden und normalen Gesellschafterdarlehen zutreffenderweise mit Hilfe der Liquiditat erfolgen sollte.