In welche Richtung führt das Staatsangehörigkeitsrecht? Die Jahrtausendwende brachte auch eine Wende im Recht der Staatsangehörigkeit mit sich. Zum 1. Januar 2000 sind Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit grundlegend reformiert worden. Insbesondere wird nun die Staatsangehörigkeit nicht mehr allein durch die Abstammung, sondern auch durch den Geburtsort bestimmt.Die öffentliche Diskussion im Vorfeld der Reform hat gezeigt, wie sehr über solche Fragen auch das Selbstverständnis des Gemeinwesens als politische Einheit im Mittelpunkt steht. Dabei gilt die Reform nur als erster Schritt - weitere sollen folgen.Johannes Masing unterzieht die Reformansätze einer kritischen Würdigung und zeigt Perspektiven für die weitere Entwicklung des Staatsangehörigkeitsrechts. Zunächst analysiert er die Errungenschaften und Grenzen der Neuregelung und arbeitet hierbei vor allem auch die Problematik der Abwahlpflicht heraus. Anschließend prüft er diese anhand des Verfassungsrechts und bezieht sie verfassungspolitisch auf die Herausforderungen der Wanderungsbewegungen der Moderne. Für die staatsangehörigkeitsrechtliche Einbindung von Emigranten ist die Frage nach der Entstehung mehrfacher Staatsangehörigkeiten von zentraler Bedeutung. Johannes Masing zeigt modellhafte Wege auf, die über die bisherigen Grenzen der Reform hinausführen und eine weitergehende Hinnahme mehrfacher Staatsangehörigkeiten erlauben, ohne darüber die existentielle Dimension dieses Rechtsinstituts preiszugeben.