Verwaltungsgerichte uberprufen die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe durch die Verwaltung regelmassig in vollem Umfang. Dies fuhrt bei umweltrelevanten technischen Grossprojekten, etwa Kraftwerken und Fernstrassen, oft zu derart langen Prozessdauern, dass Beeintrachtigungen des aus Art. 19. IV GG und Art. 6 I EMRK folgenden Gebots der Verfahrensbeschleunigung drohen. Zusatzlich ergeben sich durch die Kontrollintensitat der Gerichte verfassungsrechtlich bedenkliche Kompetenzverschiebungen von der Verwaltung hin zur Rechtsprechung. Der Autor pladiert deshalb fur eine notwendige Begrenzung der gerichtlichen Kontrolldichte, die er im Gegensatz zu bisherigen Vorschlagen uber das Verwaltungsverfahren selbst zu erreichen sucht: Unter Beachtung des Gewaltenteilungsgrundsatzes und der Rechtsschutzgarantie soll das Planungs- bzw. Genehmigungsrecht so ausgestaltet werden, dass es die Verwaltung zur Letztentscheidung bei der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe legitimiert. Der Autor entwickelt ein solches Verfahren in Anlehnung an das amerikanische ENVIRONMENTAL-IMPACT-STATEMENT (EIS)-Verfahren als gleichzeitige weitergehende Umsetzung der EG-Richtlinie uber die Umweltvertraglichkeitsprufung."