Mittels der Verwendung eines Joint Venture-Vertrages suchen die Joint Venture-Partner die von ihnen gegrundete Projekttragergesellschaft zu steuern. Dadurch kommt es zu ihrer Instrumentalisierung. Folge dieser Instrumentalisierung ist die faktische Dominanz des Joint Venture-Vertrages, der nach dem Willen der Joint Venture-Partner auf korporativer Ebene der Projekttragergesellschaft wirken soll. Dadurch gerat der Joint Venture-Vertrag in Konflikt mit gesellschaftsrechtlichen Grundsatzen. Wie das amerikanische Recht diesen Konflikt weitgehend gelost hat und wie er im deutschen Recht zu behandeln ware, wird aufgezeigt. Dabei wird die rechtliche Erfassung der Kooperationsform Joint Venture im amerikanischen Recht dargestellt und der Joint Venture-Vertrag in das deutsche Zivilrechtssystem integriert sowie der Frage nachgegangen, inwieweit er als ein Nebenvertrag zur Satzung zu begreifen ist."