Die Untersuchung beschaftigt sich mit den strukturellen Unterschieden in der gesetzlichen Regelung der Form im deutschen und im italienischen Recht am Beispiel ausgewahlter Rechtsgeschafte wie etwa dem Grundstuckskaufvertrag oder der Burgschaft. Diese Thematik ist nicht zuletzt aufgrund europaischer Vorgaben in Bewegung geraten, so dass die rechtsvergleichende UEberprufung insbesondere unterschiedlicher Sanktionsmechanismen bei Formmangeln vertraglicher Abreden geradezu herausgefordert wird. In diesem Zusammenhang werden die gesetzlichen Formen auch unter Beteiligung oeffentlicher Stellen behandelt und Bezuge zum Kreditsicherungsrecht, zur Drittwirksamkeit von Rechten und zu Publizitatserfordernissen hergestellt. Im Ergebnis pladiert die Autorin fur eine flexiblere Gestaltung der Sanktionierung von Formmangeln im deutschen Recht. Gleichzeitig wird hinsichtlich der Formfragen auch die Umsetzung der Signaturrichtlinie in Deutschland und Italien diskutiert.