Der Grundschuldsicherungsvertrag ist einer der bedeutsamsten Innominatvertrage der bankrechtlichen Praxis. Die uberragende wirtschaftliche Bedeutung hat jedoch in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung keinen Niederschlag gefunden. An dieser Stelle setzt die Arbeit an und nimmt eine umfassende Rechtsnaturbestimmung des Grundschuldsicherungsvertrages vor. Im Laufe seines Bestandes unterliegt der Sicherungsvertrag in objektiver Hinsicht einer Wandlung, die sich eng an der Entwicklung der gesicherten Forderung orientiert. Auf diese Weise durchlebt das Vertragsverhaltnis samtliche Stadien eines Treuhandverhaltnisses. Parallel hierzu durchlauft der Sicherungsvertrag eine Wandlung auf der Ebene der Interessenrichtung. Wahrend der Sicherungsvertrag zum Auszahlungszeitpunkt Nutzen fur beide Parteien mit sich bringt, nimmt die fremdnutzige Tatigkeit des Sicherungsgebers aufgrund der Ruckfuhrung seines Sicherungsbedurfnisses stetig zu. Der vollstandige Wegfall des Sicherungsbedurfnisses fuhrt schliesslich zu einem rein fremdnutzigen Rechtsverhaltnis, das seine Beendigung durch die Ruckgewahr der bestellten Sicherheiten erfahrt.