Vorsatz Und Fahrlaessigkeit Bei Jugendlichen Straftaetern
Vorsatz und Fahrlassigkeit werden im Bereich des Strafrechts auf Erwachsene und Jugendliche einheitlich angewandt. Diese Arbeit zeigt die Widerspruche im System der allgemeinen Straftatlehre auf, die beim bedingten Vorsatz und der unbewussten Fahrlassigkeit besonders brisant werden und im Bereich der Bagatellkriminalitat zu teilweise nicht mehr hinnehmbaren Ergebnissen fuhren. Ein Mehr an Toleranz gegenuber jugendlichen Straftatern kann durch eine folgenorientierte subjektive Zurechnungslehre erreicht werden, welche die jugendspezifischen Besonderheiten in sich aufnimmt und damit zu der allseits geforderten Entkriminalisierung beitragt."