Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet der Gesetzgeber deutsche Unternehmen, bei ihrer geschäftlichen Tätigkeit, vor allem aber auch bei der geschäftlichen Tätigkeit ihrer Zulieferer, auf Umwelt- und Sozialstandards zu achten. Insbesondere sollen menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer in den globalen Lieferketten deutscher Unternehmen gewährleistet sein. Das Schutzgut "menschenwürdige Arbeit" wird vom LkSG an völkerrechtlichen Gewährleistungen orientiert. Bei näherer Betrachtung ist es jedoch vom Völkerrecht für die praktische Normanwendung nicht hinreichend konturiert und muss anhand des deutschen Rechts und seiner historischen Entwicklung bestimmt werden. Das deutsche Verständnis von menschenwürdiger Arbeit wird jedoch von anderen Rechtsordnungen - wie ein Blick auf die Demokratische Republik Kongo zeigt - nicht uneingeschränkt geteilt. Die das LkSG prägende deutsch-europäische Sichtweise ist geeignet, die tatsächliche Effektivität des Gesetzes infrage zu stellen.