Der Zusammenbruch der kommunistischen Herrschaftssysteme hat dazu gefuhrt, dass in der oestlichen Halfte Europas Staaten entstanden sind, die sich mehr oder weniger ausdrucklich als Nationalstaaten begreifen. Viele von ihnen sind jedoch keine Nationalstaaten, sondern Nationalitatenstaaten. Mit dem Niedergang der Sowjetunion brach daher die Minderheitenproblematik mit elementarer und unerwarteter Wucht auf. Die Notwendigkeit eines effektiven Minderheitenschutzes zur Befriedung dieser Staaten ist evident. Das Voelkerrecht allein kann dies jedoch nicht leisten. Die in diesem Tagungsband vereinigten Beitrage von Vertretern Lettlands, Litauens, Polens, der Tschechischen Republik, Ungarns, Weissrusslands und der Russischen Foerderation verdeutlichen die verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Bemuhungen zur Loesung der Minderheitenproblematik. Offen treten aber auch die politischen Fallstricke und Grenzen auf den eingeschlagenen Wegen zutage.