Leistungsunabhaengige Nebenpflichten Zum Schutz Des Integritaetsinteresses Im Deutschen Und Franzoesischen Recht - Eine Rechtsve
Leistungsunabhangige Nebenpflichten zum Schutz des Integritatsinteresses wurden durch Einfuhrung des 241 Abs. 2 BGB erstmals gesetzlich normiert. Die Entscheidung, wie diese Schutzpflichten dogmatisch herzuleiten sind, hat der Gesetzgeber der Klarung durch die Wissenschaft uberlassen. Die Arbeit vergleicht die Schutzpflichten mit ihrem Pendant der " obligations de securite " im franzoesischen Recht. Dabei zeigt sich, dass die Schutzpflichten der besonderen Beziehung zwischen den Beteiligten eines Schuldverhaltnisses Rechnung tragen. Es handelt sich um schuldrechtliche Pflichten gesetzlichen Ursprungs, die mit den das Schuldverhaltnis begrundenden Handlungen entstehen. Sie teilen die Rechtsnatur der zu Grunde liegenden schuldrechtlichen Verbindung.