Untersuchungs- und Ruegeobliegenheiten im UN-Kaufrecht
Die Untersuchungs- und Rugeobliegenheiten des UN-Kaufrechts eroeffnen durch ihre unbestimmten Rechtsbegriffe einigen Spielraum fur Interpretation. Wajma Mangal schlagt vor, dass die Auslegung der Art. 38 und Art. 39 CISG an internationalen Massstaben orientiert werden und nach der autonomen Auslegungsmethode erfolgen sollte. Sie pruft, wie sich die festgestellten Anforderungen andern, wenn man eine am oekonomischen Effizienzkriterium orientierte Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe vornimmt. Die Untersuchungsweise und die Untersuchungsfrist sollten ihr zufolge an bereits bekannte Kriterien und Kategorien angeknupft werden. Anders bedarf die Rugefrist des Art. 39 CISG nicht einer solchen kategorischen Anknupfung.
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