Finanzierung Kommunaler Fremdverwaltung, Unter Besonderer Beruecksichtigung Des Finanzverfassungsrechtlichen Konnexitaetsprinzip
Ca. 3/4 aller offentlichen Aufgaben der Kommunen werden von ihnen weisungsgebunden fur den Staat (Bund/Land) ausgefuhrt. Hierfur haben sie nicht nur ihren Verwaltungsapparat zur Verfugung zu stellen und damit grundsatzlich die Verwaltungsausgaben zu tragen, sondern daruber hinaus die ihnen durch Gesetz auferlegten Zweckausgaben, z.B. Zahlungen an Dritte. Die Arbeit untersucht insbesonders, inwieweit die finanzverfassungsrechtliche Lastenverteilungsregel zwischen Bund und Landern in Art. 104 a GG (sog. Konnexitatsprinzip) fur die Finanzierung der von den Kommunen zu erledigenden Aufgaben bindende Vorgaben fur den Staat enthalt."