Unfallflucht Bei Eindeutiger Haftungslage? - Unverzueglichkeitsgebot Und Wahlmoeglichkeit in § 142 Abs. 2 Und 3 Stgb
Ein leichter Blechschaden beim Ausparken oder ein verbogenes Verkehrsschild: ein Unfall der jedem taglich passieren kann. Dem Verkehrsteilnehmer stellt sich nun die Frage, wie er sich zu verhalten hat, um nicht mit dem Strafgesetzbuch ( 142) in Konflikt zu geraten. Muss er nach Ablauf der erfolglosen Wartezeit sogleich die Polizei aufsuchen oder reicht ein Zettel an der Windschutzscheibe des beschadigten Fahrzeugs aus? Anhand einer aufklebbaren Schadensmeldung versucht die vorliegende Arbeit im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorgaben, dem Verkehrsteilnehmer eine klar verstandliche Losung anzubieten. Neben bestehenden Reformvorschlagen und verfassungsrechtlicher Kritik wird dabei insbesondere die Feststellungsrelevanz der Trunkenheit im Rahmen des 142 StGB behandelt."