Neutrale Handlungen ALS Problem Des Strafrechts
Die "neutralen" Handlungen werden seit etwa funfzehn Jahren als Problem des Strafrechts wahrgenommen, doch lassen sich die Wurzeln des Diskurses zumindest bis 1840 zuruckverfolgen, als Kitka problematisierte, wie es sich verhalt, wenn ein Waffenhandler einem Moerder ein Terzerol verkauft, es ihm dabei jedoch ausschliesslich auf seinen Geschaftsgewinn ankommt. Der Diskurs, der inzwischen uber den Beihilfebereich hinaus gefuhrt wird und auch auf das Voelkerstrafrecht ausgreift, wird umfassend aufbereitet. Einen Schwerpunkt bildet die rechtsvergleichende Betrachtung des angelsachsischen Rechtskreises. Vorgeschlagen wird hier eine Behandlung der problematischen Grenzfalle der Beihilfe, die auf der Grundlage eines fingierten Interessenverzichts sozialadaquate "Jedermannsgeschafte" privilegiert.