Die Zielsetzung der Arbeit besteht in der Entwicklung eines neuen Notwehrparagraphen, der die bislang nicht normierten Fallgruppen sozialethischer Notwehreinschrankungen gesetzlich regelt. Im ersten Teil der Arbeit befasst sich der Autor mit der Notwendigkeit einer solchen Gesetzesanderung. Nach einer Auseinandersetzung mit den Grundgedanken der Notwehr und den verschiedenen Begrundungsansatzen sozialethischer Notwehreinschrankungen untersucht er den Gebotenheitsbegriff des 32 I StGB, der allgemein als gesetzlicher Anknupfungspunkt zur Begrenzung des Notwehrrechts herangezogen wird. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass diese Anknupfung einen Verstoss gegen Art. 103 Abs. 2 GG darstellt. Der Autor formuliert im Anschluss Kriterien, anhand derer die Reichweite und Grenzen sozialethischer Notwehreinschrankungen festgemacht und gesetzlich geregelt werden sollen. Auf Basis dieser Kriterien werden im zweiten Teil der Arbeit die einzelnen Fallgruppen sozialethischer Notwehreinschrankungen kritisch untersucht. Abschliessend entwickelt der Verfasser einen alternativen Gesetzesvorschlag zum aktuellen Notwehrparagraphen.