Die Pflicht Zur Verhinderung Geplanter Straftaten Durch Anzeige - Eine Kritische Betrachtung Der §§ 138, 139 Stgb Im Kontext Der
Die Nichtanzeige geplanter Straftaten, 138, 139 StGB, fand in der Wissenschaft bislang wenig Beachtung, obwohl bis heute beispielsweise die Frage der Schutzrichtung, der Gebotstypus, der Kreis der anzeigepflichtigen Personen und die Bedeutung der Regelungen des 139 StGB nicht geklart sind. Zur Losung werden vor allem ein Blick auf die Schutzrichtung, mogliche Grenzsetzungen durch die -unechten- Unterlassungsdelikte und zahlreiche Parallelen zwischen den 138, 139 StGB und 323c StGB fruchtbar gemacht. Diese Betrachtungsweise fuhrt unter anderem zu einer strikten Verneinung eines schlichten Tatigkeitsgebots, zur Restriktion der Leichtfertigkeitshaftung, zur Befurwortung einer Rucktrittsmoglichkeit und zum Verstandnis der 139 Abs. 2 und 3 als Parallele zur Zumutbarkeitsklausel des 323c StGB."