Die Herausbildung Der Strafrechtlichen Teilnahmeformen Im 19. Jahrhundert
Die Abhandlung beschaftigt sich mit der Dogmengeschichte der Teilnahme am Verbrechen in der Zeit vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zur Entstehung eines Strafgesetzbuchs fur den Norddeutschen Bund 1870. Das Lehrbuch Feuerbachs von 1801 kennt, der traditionellen gemeinrechtlichen Lehre folgend, nur die beiden Teilnahmeformen des "Urhebers" (auctor) und des "Gehilfen" (socius). Die heutige selbstandige Teilnahmeform der Anstiftung wurde weitgehend als intellektuelle Urheberschaft angesehen. Insbesondere mit dem Aufkommen einer Lehre vom materiellen Tatbestand und der Handlung als selbstandigem Verbrechenselement musste die Einteilung neu bewertet werden.