Besondere Persoenliche Unrechtsmerkmale
Die Thematik der -besonderen personlichen Merkmale- beschaftigt die deutsche Strafrechtsdogmatik seit vielen Jahrzehnten. Herkommlicherweise werden die personlichen Merkmale als den Tater charakterisierend den Tatmerkmalen entgegengesetzt. Die vorliegende Abhandlung folgt demgegenuber einer neueren Tendenz zu einer eher materialen Differenzierung. Diese Tendenz wird hier in der Weise radikalisiert, dass die bisherigen Versuche einer grossflachigen Systematisierung als inadaquat verworfen werden und die Zurechnung personlicher Merkmale - der Verfasser behandelt nur Unrechtsmerkmale - zu einer extranen Person als eine Frage der Auslegung der Tatbestande des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs bezeichnet wird. In der Konsequenz fuhrt das zum Versuch einer Typisierung von heterogenen personlichen Merkmalen als Auslegungsrichtlinie."