Ausgewaehlte Probleme Des Akteneinsichtsrechts Nach § 147 Stpo
Grundlegende Fragen des Akteneinsichtsrechts nach 147 StPO, wie die Berechtigung zur Ausubung, der Gegenstand, die zeitliche Dimension, die Beschrankungsmoglichkeiten sowie der Rechtsschutz bei verweigerter Akteneinsicht, sind nach wie vor ungeklart. Diese und weitere Probleme des Akteneinsichtsrechts hat der Verfasser untersucht. Er zeigt dabei die Konsequenzen auf, die sich aus der Funktion des Akteneinsichtsrechts in einem rechtsstaatlichen Verfahren ergeben. So gelangt er unter anderem zu dem Ergebnis, dass 147 StPO im Wege der verfassungskonformen Auslegung dahingehend zu interpretieren ist, dass der Beschuldigte sein Recht auf Akteneinsicht in eigener Person ausuben kann, und zwar in Form eines Anspruchs auf Uberlassung einer Aktenkopie."