Die Zustellung Einer «Punitive Damages»-Sammelklage an Beklagte Deutsche Unternehmen - Zugleich Ein Beitrag Zum «Unnoetigen» Tra
Seit der Napster-Entscheidung des BVerfG versuchen deutsche Unternehmen immer wieder einem US-Verfahren zu entgehen, indem sie schon die Annahme einer US-Klageschrift verweigern und gegen die Zustellungsanordnung vorgehen. Die Arbeit geht der Frage nach, ob diese Verteidigungsstrategie Erfolg versprechend ist. Schwerpunktmassig wird eroertert, ob und wann eine US-Sammelklage, die auf Zahlung exorbitant hohen Strafschadensersatzes gerichtet ist, nach dem Haager Zustellungsubereinkommen zugestellt werden muss. Im Mittelpunkt der Ausfuhrungen steht der Anwendungsbereich der Art. 1 Abs.1, 13 Abs. 1 HZUE. Daneben bilden die Eigenheiten des US-Zustellungsrechts einen weiteren Hauptaspekt der Untersuchung. Umfassend gepruft werden die alternativen Zustellungsformen nach US-Prozessrecht, die neben dem HZUE zur Anwendung kommen koennen.