Das Recht einer Vertragspartei, die eigene Leistung zuruckzuhalten, wenn ein Vertragsbruch der anderen Partei droht, ist ein unverzichtbarer Rechtsbehelf. Er tragt dazu bei, die vertragstreue Partei vor drohenden Verlusten zu bewahren. Im Rahmen des modernen Guter- und Leistungsaustauschs betrifft der Rechtsbehelf nicht selten Guter, die sich auf dem Transport befinden. Damit wendet sich die Arbeit nicht nur an Juristen sondern auch an die Wirtschaft und das verladende Gewerbe. Sie legt die rechtshistorischen Hintergrunde der verschiedenen Zuruckhaltungsrechte dar und unterzieht die Regelungen des CISG, der Kaufgesetze der nordischen Staaten und der verschiedenen Transportrechtskonventionen einer rechtsvergleichenden Analyse. Dabei werden Losungswege fur Probleme aufgezeigt, die sich aus der Verortung des Stoppungsrechts an der Schnittstelle zwischen Kauf- und Transportrecht ergeben."