Das UN-Kaufrecht (CISG) ist in vielen wichtigen Handelsnationen geltendes Recht. Es findet "automatisch" - auch ohne Geltungsvereinbarung - Anwendung, wenn die im Konventionstext definierten Anwendungsvoraussetzungen erfullt sind, u.a. wenn die Parteien eines Warenkaufvertrages in verschiedenen Vertragsstaaten niedergelassen sind. Trotz der Vorteile dieses vereinheitlichten Kaufrechts wird dessen Geltung haufig ausgeschlossen. Diese Arbeit beschaftigt sich sowohl mit den an den Konventionsausschluss im Allgemeinen zu stellenden Anforderungen als auch mit den Problemen, die im Falle eines ausdrucklichen oder stillschweigenden Ausschlusses auftreten. Ferner werden die Ergebnisse einer Erhebung vorgestellt, die der Verfasser in den USA und Deutschland durchgefuhrt hat. Gegenstand dieser Erhebung war, wie haufig, auf welche Weise und aus welchen Grunden die Anwendung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.