Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.