Der BGH hat mit dem Macrotron-Urteil die Boersennotierung unter den Schutz des Art. 14 GG gestellt und auf Grundlage dieser Erkenntnis die gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Voraussetzungen fur ein freiwilliges Delisting konkretisiert. Die Arbeit folgt der Ansicht des BGH und wirft die Frage auf, inwieweit das Urteil Ausstrahlungswirkung auf den Anlegerschutz bei einem Zwangsdelisting haben kann. Die Vorschriften zum Zwangsdelisting werden als Inhalts- und Schrankenbestimmungen eingeordnet; eine Beeintrachtigung der Verkehrsfahigkeit der Anteile durch ein Zwangsdelisting durfte gleichwohl regelmassig durch das oeffentliche Interesse an einem funktionierenden Kapitalmarkt gerechtfertigt sein. Der grundrechtliche Schutz der Boersennotierung wirkt sich dagegen auf ein "provoziertes" Zwangsdelisting in der Weise aus, dass den Minderheitsaktionaren wie beim freiwilligen Delisting ein Anfindungsanspruch zusteht.