In das strafrechtliche Sanktionensystem ist Bewegung gekommen. Anerkannt ist aber, dass die Abschopfung der durch den Tater erlangten Vorteile schon aus Gerechtigkeitsgrunden unabdingbar ist. Dennoch sind eine Vielzahl von verschiedenen Regelungskonzepten wie der strafrechtliche Verfall und die Mehrerlosabschopfung nach dem Wirtschaftsstrafgesetz vorhanden. Im deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht findet die Vorteilsabschopfung dabei nach 17 Absatz 4 OWiG im wesentlichen uber die Geldbusse statt. Diese Untersuchung betrachtet den geschichtlichen Hintergrund dieser Regelung und vergleicht sie mit weiteren vorhandenen Abschopfungsregelungen. Dabei wird der grundlegenden Frage der Rechtsnatur einer derartigen Abschopfungsregelung ebenso nachgegangen wie Einzelfragen ihrer Anwendung. Einbezogen wird auch das Gebiet des Kartellrechts. Denn dort hat die Vorteilsabschopfung nicht nur ein besonders wichtiges Anwendugsgebiet - auch sind Spezialregelungen ( 81 Absatz 2 GWB 1999) vorhanden. Ahnliche Regelungen finden sich im europaischen Kartellrecht, so dass auch dieser Regelungsbereich Gegenstand der Untersuchung ist."