Schwerpunkt der Arbeit ist die Darstellung und Untersuchung moeglicher Schadensersatz- und Entschadigungsanspruche des Investors gegen die Gemeinde, wenn diese ihre Bauleitplanung andert. Problematisch ist der Ersatz des Vertrauensschadens insbesondere dann, wenn die Gemeinde Abstand von einem Vorhaben nach 7 BauGB-MassnG, dem Vorhaben- und Erschliessungsplan, nimmt. Wahrend durch die UEbernahme des Vorhaben- und Erschliessungsplans in 12 BauGB zum 1.1.1998 die Entschadigungsregelung 39 BauGB nun uneingeschrankt anwendbar ist, bleibt der Ersatz des Vertrauensschadens des Investors fur die aufgrund von 7 BauGB-MassnG begonnenen Bauvorhaben problematisch. Der Investor hat namlich auf den Bestand einer Vorhaben- und Erschliessungsplansatzung vertraut und nicht - wie es fur einen Entschadigungsanspruch aus 39 BauGB erforderlich ist - auf den Bestand eines Bebauungsplans. In der Arbeit soll aufgezeigt werden, dass nur die analoge Anwendung von 39 BauGB zu einem gerechten Ergebnis fuhrt, da der Investor ansonsten, ohne eine zusatzliche Pflichtverletzung durch die Gemeinde, seine fur die Verwirklichung des Bauvorhabens gemachten Aufwendungen nicht ersetzt bekommt. Daruber hinaus werden eine Reihe weiterer baurechtlicher Probleme in Hinblick auf die Entschadigungsregelungen der 39 ff. BauGB behandelt.