Related Party Transactions auf dem Pruefstand - Eine kritische Auseinandersetzung mit Art. 9c der Aktionaersrechterichtlinie 201
Im Mai 2017 wurde die AEnderung der Aktionarsrechterichtlinie nach einem langanhaltenden Gesetzgebungsprozess im Amtsblatt der Europaischen Union veroeffentlicht. Eine zentrale Norm der Richtlinie stellt Art. 9c dar, der die Geschafte mit nahestehenden Personen und Unternehmen (sog. Related Party Transactions) einer unionsweiten Harmonisierung unterwerfen moechte. Die Arbeit untersucht, wie der Regelungsinhalt des Art. 9c moeglichst harmonisch in nationales Recht umgesetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund erarbeitet der Autor ein konsistentes Schutzsystem, dass zum einen dem Richtlinieninhalt vollkommen gerecht wird und zum anderen derart restriktiv ist, dass nationales Recht, insbesondere das bekannte und bewahrte deutsche Konzernrecht, weitestgehend erhalten bleiben kann.
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