Diese Studie beschaftigt sich mit der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts von 1879 bis 1900. Ausgangspunkt ist dabei die Grundung des Oberlandesgerichts in Hamburg; das zeitliche Ende markiert das Inkrafttreten des Burgerlichen Gesetzbuches. Der behandelte Zeitraum umfasst die letzten 20 Jahre der Geltung der Hamburger Statuten von 1603/1605, die nahezu 300 Jahre in Kraft waren. Die Untersuchung beschrankt sich auf das personliche Eherecht. Gegenstand der Arbeit sind 116 Berufungsurteile des Oberlandesgerichts in hamburgischen Familienrechtsstreitigkeiten. Im ersten Teil der Arbeit wird die Stellung und Bedeutung der Familie im 19. Jahrhundert behandelt. Hierbei wird die Veranderung der Familie von der Produktionsgemeinschaft hin zur privaten Lebensgemeinschaft beschrieben. Die wirtschaftliche Entwicklung in Hamburg ist in einem gesonderten Teil aufgefuhrt. Im Hauptteil der Arbeit sind die Institutionen des hamburgischen Eherechts beschrieben: Verlobnis, Ehehindernisse, Eheschliessung, personliche Wirkungen der Ehe, Ehescheidung, Scheidungsfolgen, Trennung von Tisch und Bett, elterliches Erziehungsrecht. Die Darstellung knupft an die vom Hanseatischen Oberlandesgericht behandelten Rechtsprobleme an."