Deliktische Schadensersatzansprueche Von Mittelbar Geschaedigten Personen Im Falle Einer Toedlichen Verletzung Im Deutschen Und
Die Toetung eines Menschen fuhrt im Bereich des zivilrechtlichen Schadensersatzes zu speziellen Rechtsproblemen. Es ist in diesem Falle nicht mehr moeglich, den unmittelbar Verletzten zu entschadigen. Vielmehr besteht ein Schadensersatzbedarf bei den mittelbar geschadigten Angehoerigen. Der Autor vergleicht diesbezuglich die Schadensersatzregelungen in den USA und Deutschland, fuhrt hierbei ausfuhrlich in das amerikanische Schadensersatzrecht ein und beleuchtet dabei speziell die Regelungen im Bereich der Wrongful Death Action einschliesslich der Punitive Damages. Anschliessend wird die Rechtslage in Deutschland ausfuhrlich dargestellt und anhand des Rechtsvergleichs die Moeglichkeit der Einfuhrung eines Angehoerigenschmerzensgeldes durch die Rechtsprechung eroertert.